Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern. Die Gesamtschuld ist in den §§ 420 ff. BGB geregelt.

Die Gesamtschuld ist gegenüber der Teilschuld abzugrenzen, bei der eine anteilige Leistungsverpflichtung bezüglich einer teilbaren Schuld vorliegt und ebenso gegenüber der gemeinschaftlichen Schuldnerschaft, bei der die Schuld nur gemeinsam von allen Schuldnern erbracht werden kann.


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